Wichtiger Hinweis zur Krankschreibung bei Schulversäumnissen
Liebe Eltern,
immer wieder erreichen uns Anfragen, ob nach drei Krankheitstagen eine ärztliche Krankschreibung für schulpflichtige Kinder erforderlich ist. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass seit dem 01.01.2023 eine solche Bescheinigung in der Regel nicht mehr nötig ist.
Was besagt das Schulgesetz?
Laut Schulgesetz (§ 8 Abs. 7) ist eine ärztliche Bescheinigung nicht erforderlich, sofern die Schule keine speziellen Regelungen getroffen hat. In den meisten Fällen reicht eine schriftliche Entschuldigung der Eltern aus.
Weitere Informationen dazu finden Sie in der Rechtsvorschrift zur Schulversäumnis – Entschuldigungen nach dem Schulgesetz.
Wir bitten Sie daher, künftig keine Krankschreibungen bei uns anzufordern, um unsere Sprechzeiten für die akute medizinische Versorgung freizuhalten.
Falls es berechtigte Zweifel an der Entschuldigung gibt, kann die Schule direkt mit uns Kontakt aufnehmen. Auf diese Weise vermeiden wir unnötige Arztbesuche und entlasten unsere Praxis.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!
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